Italien ab 2028: Standstreifen frei für Motorräder - was Sportfahrer wissen müssen

Italien ab 2028: Standstreifen frei für Motorräder - was Sportfahrer wissen müssen
Mugello, Misano, Imola: Für viele von uns führt der Weg zum Rennwochenende, zum Trackday oder zum Event über italienische Autobahnen. Genau dort soll sich bald einiges ändern. Italien arbeitet an einer neuen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada), und die bringt für Motorradfahrer Licht und Schatten. Wir fassen zusammen, was geplant ist.
Standstreifen im Stau - unter Bedingungen
Die wohl spannendste Neuerung: Bei Stau auf der Autobahn dürfen Motorrad- und Rollerfahrer künftig den Standstreifen nutzen. Die Bedingung: Du fährst langsam und bist jederzeit in der Lage, Rettungsfahrzeugen Platz zu machen. Wer schon einmal bei Hitze oder Regen minutenlang im Stand-Stau ausgeharrt hat, weiß, wie sinnvoll das ist. Offiziell ist das bis heute nicht erlaubt, auch wenn es in der Praxis meist geduldet wird.
Die “virtuelle Spur” in der Stadt
Auf innerstädtischen, mehrspurigen Straßen ohne Standstreifen sollen Autofahrer verpflichtet werden, eine “virtuelle Spur” in der Mitte freizumachen, damit Zweiräder durchkommen. Wer das nicht tut, riskiert 80 bis 320 Euro Strafe. Ziel ist es, den Verkehr flüssiger zu machen und Zweiradfahrer vor dem Warten in Hitze oder Regen zu bewahren.
Schutzkleidung auf der Autobahn wird Pflicht
Die Kehrseite: Auf Autobahnen sollen Fahrer und Beifahrer neben dem Helm auch Handschuhe sowie einen Rückenprotektor oder eine Airbag-Weste bzw. -Jacke tragen, alles nach CE-Norm. Wer sich nicht daran hält, zahlt 40 bis 160 Euro. Für uns Sportfahrer ist das ohnehin Standard, denn wer auf der Rennstrecke unterwegs ist, fährt nicht ohne Protektoren und Airbag. Neu ist eher, dass es verbindlich wird.
Dazu kommt ein ungewöhnlicher “Rabatt”: Verursacht ein Motorradfahrer durch einen Fehler oder zu hohes Tempo einen Unfall, soll das Bußgeld um bis zu 50 Prozent sinken, wenn er die vorgeschriebene Ausrüstung trägt.
Neue Bußgeldlogik beim Tempo
Auch bei Geschwindigkeitsverstößen wird umgebaut:
- Auf Autobahnen und Landstraßen kostet jeder km/h über dem Limit 10 Euro. Bei 20 km/h zu viel sind das 200 Euro.
- In der Stadt kostet jeder km/h 5 Euro. Auch 90 statt 50 km/h kommen so auf 200 Euro.
Zum Vergleich der aktuelle Stand: Bis 10 km/h zu viel kosten 42 bis 173 Euro, bei 11 bis 40 km/h Überschreitung sind es 173 bis 695 Euro. Darüber drohen bis zu 4.000 Euro und der Führerscheinentzug.
Wann gilt das alles?
Die neue Verordnung soll voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage, und der Standstreifen bleibt für Motorräder offiziell tabu. Noch ist außerdem alles im Plan-Status, Details können sich also ändern.
Unser Fazit
Für alle, die ihr Sportgerät über die Alpen zu Italiens Strecken bewegen, sind das gute Nachrichten mit Augenmaß: weniger Stehzeit im Stau, dafür klare Regeln bei der Ausrüstung. Wer ohnehin mit CE-geprüftem Protektor und Airbag fährt, hat nichts zu befürchten. Und wer für die Anreise lieber entspannt auf der Langstrecke unterwegs ist, findet bei Motorradzubehör Hornig passendes Zubehör für den Weg zur nächsten Rennstrecke.
Bis 2028 heißt es: Augen auf, Regeln im Blick behalten und den Standstreifen vorerst weiter nur im Notfall nutzen.